Retaxationen kosten Arbeit, Zeit un Geld und der entstandene Vermögensschaden konnte bisher von den Apotheken so gut wie nicht versichert werden. Deshalb hat die PrivateRisk GmbH ein weitestgehendes Versicherungskonzept entwickelt, mit dem aus Retaxationen entstandene Schäden aufgefangen werden können.
Als Versicherungsfall im Sinne dieser Deckungserweiterung gilt abweichend ein fahrlässiger Verstoß der mitversicherten Personen gegen Bestimmungen eines Rahmenvertrags der Apotheker und Krankenkassen zur Abrechnung von Arzneimitteln gemäß § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) gilt die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei ausschließlich schriftlichem Eingeständnis des Mitarbeiters der fahrlässigen Handlungsweise.
Versichern Sie in Erweiterung die 0-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die Krankenkassen oder der von Ihnen beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptprüfungsunternehmen, wenn ein Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegt und von Ihm schriftlich eingestanden wird (gültig für alle Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Ein Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch die Apothekenmitarbeiter übersehene Fehler, die beim Ausfüllen des Rezeptes durch den Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind.
Retaxationen sind und bleiben auch nach der Anpassung des Rahmenvertrags ein Ärgernis in Apotheken. Sie sorgen immer wieder für Unverständnis und viele Fragen werden offen gelassen. Den Ihnen daraus entstehenden Vermögensschaden können Sie jetzt effektiv absichern.
Egal für welche Produkterweiterung Sie sich entscheiden. Stellen Sie sich individuell das Paket zusammen, das am besten zu Ihnen passt!
» Die weiteren Optionen im Überblick
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