Wir leben inzwischen mit der Covid-19-Pandemie – und wissen: Viren verbreiten sich vor allem auch durch Aerosole, also kleinste Schwebeteilchen, die durch Atmen, Lachen oder Reden in die Luft gelangen. Dort bleiben sie noch eine Zeit lang und verteilen sich. Daher bilden sie eine Ansteckungsgefahr in Räumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, selbst wenn diese den geforderten Mindestabstand einhalten. Besonders kritisch ist das dort, wo viele Menschen zusammenkommen – in Apotheken zum Beispiel. Das tatsächliche Infektionsrisiko im konkreten Einzelfall – also unter Beachtung von Faktoren wie Raumvolumen, Abstand, Personenanzahl – ist jedoch schwierig abzuschätzen.
„Risiken zu Infektionsgefahren werden in komplexen Modellen mit dennoch notwendigen Vereinfachungen abgeschätzt, dazu gibt es auch schon Rechner im Internet. Dies sind ohne Zweifel gute Verfahren für eine übergeordnete statistische Bewertung der Situation, können aber ganz lokale Effekte in Innenräumen von Apotheken nicht abbilden.
Pandemie-Absicherungen zu entwickeln ist anspruchsvoll, aber bei ApoRisk möglich. Die Corona-Krise wird nicht die letzte ihrer Art gewesen sein. Kluge Entscheidungen müssen vereinbart werden.
Die dritte Pandemie des 21. Jahrhunderts ist das Coronavirus; die letzte wird es ganz sicher nicht sein. Sehr wahrscheinlich wird die nächste Pandemie nicht dem aktuellen Geschehen ähneln, ebenso wenig wie Zika-Virus oder Covid-19 der pandemischen Grippe von 2009 ähnelt, die zwar globale Ereignisse waren, aber nicht systemisch schädlich. Kleinere Epidemien können immer noch ernsthafte Schäden verursachen, obwohl nicht alle Pandemien ein systemisches Risiko darstellen müssen. Die Notwendigkeit einer Pandemieversicherung belegen diese Tatsachen sowie auch ihre finanzielle Tragfähigkeit. Die Modellierung, Bepreisung und das Management das Risiko ist – selbst mit den heute verfügbaren Instrumenten möglich. Die Machbarkeit bedarf der Innovation, auch wenn es nicht einfach sein sollte. Die entscheidende Rolle werden die Regierungen sowie der Privatsektor dabei spielen.
Die besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Betriebsschließungsversicherung. Nach Auftreten einer Quarantäne soll Ihnen die Betriebsschließungsversicherung helfen, den finanziellen Schaden für Lohnkosten nach Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers im Apothekenbetrieb aufzufangen.
Die Betriebsschließungsversicherung für Apotheken leistet, wenn eine gegen den Betrieb gerichtete Einzelanordnung (Einzelverwaltungsakt) ergeht, weil dort meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz aufgetreten sind. Es gilt grundsätzlich ein offener, dynamischer Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern. Somit sind auch neu auftretende Krankheiten und Erreger versichert. Versicherungsschutz besteht auch, wenn nur ein Teil der Apothekenmitarbeiter des Apothekenbetriebes oder eine Filiale betroffen ist. Sofern maßgebliche Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot erhalten und der Apothekenbetrieb nicht weitergeführt werden kann, besteht ebenfalls eine Leistungspflicht für die Lohnkosten.
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