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Ein Versicherer, umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt. In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.

Der Versicherer muss in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) sein, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft ( einer Versicherungsgesellschaft), Anstalt des öffentlichen Rechts (Versicherungsanstalt) und privatwirtschaftlich organisiert. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, zum Beispiel in Großbritannien die names von Lloyd's of London, Versicherer sein. Rechtlich ist jedes Unternehmen, das Versicherungsgeschäfte betreibt, ein Versicherungsunternehmen. Andere Finanzdienstleistungen (zum Beispiel die Immobilienfinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherungsunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung, als Vermittler für einen anderen Anbieter, angeboten werden.

Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Das VAG regelt unter anderem Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zuständiges Fachministerium ist das Bundesministerium für Finanzen. Entsprechende Gesetze und Behörden gibt es auch in den meisten anderen Staaten.

In Deutschland sind 626 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zum Geschäftsverkehr zugelassen (Stand Februar 2010).



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